Studienplatzklage Betriebswirtschaftslehre (BWL), Volkswirtschaftslehre (VWL), Wirtschaftswissenschaften

 

Ungebrochen ist das Interesse an wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen. Der Studiengang Betriebswirtschaftslehre ist nach den Daten des Statistischen Bundesamtes mit über 200.000 Studierenden das beliebteste Studienfach in Deutschland. Neben den klassischen Universitätsstudiengängen BWL, VWL und Wirtschaftswissenschaften etablieren sich besonders an Fachhochschulen immer mehr wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge, die auf bestimmte Wirtschaftsbranchen zugeschnitten sind oder einen internationalen Bezug aufweisen.

Je nach Studiengang und Studienort variieren die Bewerberzahlen und damit die Auswahlgrenzen stark. Während an den Berliner Hochschulen teilweise ein Abiturdurchschnitt von 1,5 nötig war, um einen BWL-Studienplatz zu bekommen, boten andere Hochschulen den Studiengang BWL gänzlich zulassungsfrei an.

An besonders beliebten Hochschulen und in gefragten neuen Studiengängen entdecken immer mehr Bewerber die Möglichkeit der Studienplatzklage. Gleichwohl sind die Antragstellerzahlen in den gerichtlichen Verfahren überschaubar und die Erfolgschancen sehr gut. Bislang konnten in fast allen Verfahren zusätzliche Studienplätze in den Studiengängen BWL, VWL, Wirtschaftswissenschaften und Economics, aber auch in verwandten Studiengängen wie Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftskommunikation, Wirtschaftspsychologie und Sportmanagement erstritten werden.

Wir empfehlen, Studienplatzklagen gegen 2-3 Hochschulen durchzuführen. Bei der Auswahl ist insbesondere die von einigen Verwaltungsgerichten vertretene Rechtsauffassung zu beachten, wonach eine Studienplatzklage im Eilverfahren keinen Erfolg haben kann, wenn eine anderweitige zulassungsfreie Studienmöglichkeit besteht.

Voraussetzung für die Studienplatzklage ist ein Antrag an die Hochschule auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität. Dieser außerkapazitäre Hochschulantrag ist an bestimmte Fristen gebunden, die in einigen Bundesländern bereits am 15. Januar und 1. März für ein Sommersemester bzw. am 15. Juli und 1. September für ein Wintersemester ablaufen. Kontaktieren Sie uns daher bitte rechtzeitig und warten nicht erst Ihre Ablehnungsbescheide im regulären Bewerbungsverfahren ab, denn dann ist in einigen Bundesländern die Frist für die außerkapazitären Anträge bereits verstrichen und eine Studienplatzklage nicht mehr möglich.

 

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage

  • Bewerbung: Interessenten einer Studienplatzklage in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Schleswig-Holstein und teilweise in Niedersachsen bewerben sich bitte unbedingt eigenständig im regulären Vergabeverfahren auf einen Studienplatz an diesen Hochschulen.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen. Wichtig sind der 15. Juli und der 1. September für das Wintersemester und der 15. Januar und der 1. März für das Sommersemester. Wer nichts unternimmt, weil er erst das Ergebnis im regulären Vergabeverfahren abwarten will, kann in diesen Bundesländern keine Studienplatzklage betreiben! Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Studienplatzklage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Auswahl: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Hochschulen an unseren Empfehlungen. Beschränken Sie sich möglichst nicht nur auf eine Hochschule und wählen Sie die Hochschulen für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Studium BWL und VWL einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: