Besonderheiten bei der Stellung der außerkapazitären Hochschulanträge an den Berliner Universitäten

Frist für die Stellung außerkapazitärer Hochschulanträge in Berlin ist der 1.10.2022. Ausnahmen gelten für einige Masterstudiengänge. Hier müssen die Anträge früher gestellt werden, z.T. bereits bis zum 31.07.2022

 

Bei Bewerbungen an der FU Berlin wird der außerkapzitäre Hochschulantrag im Bewerbungsverfahren automatisch mit gestellt. Daher ist binnen Monatsfrist Klage gegen einen Ablehnungsbescheid zu erheben.

 

An der Humboldt-Universität kann der außerkapazitäre Hochschulantrag im Bewerbungsprozess durch das Setzen eines Hakens gestellt werden. Soweit Sie nicht rechtschutzversichert sind und die Wartefrist noch nicht abgelaufen ist, empfehlen wir diesen Haken selbst zu setzen, da dies das weitere Procedere erleichtert. Jedoch muss dann zwingend binnen eines Monats nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids Klage erhoben werden. Soweit Sie ein anderes Studienangebot an der Humboldt-Universität annehmen, gilt der außerkapzitäre Hochschulantrag eventuell als zurückgenommen. Lassen Sie sich dazu bitte rechtzeitig beraten, damit die Chancen einer Studienplatzklage nicht versehentlich geschmälert werden.

 

An der TU Berlin besteht nicht die Möglichkeit den außerkapzitären Hochschulantrag im Bewerbungsverfahren zu stellen. Daher gelten dort keine Besonderheiten.