Übergangsregelung für Altwarter kommt

Für zwei Jahre ab dem Bewerbungsverfahren für das Sommersemester 2020 sollen Wartesemester im Rahmen der neuen Erfahrungsquote angerechnet werden.

Nach den neuesten Informationen nach der KMK-Konferenz am 11.10.2018 sollen in der neuen Erfahrungsquote, die die Wartezeitquote ab dem Bewerbungsverfahren für das Sommersemester 2019 ersetzt, Wartesemester in den nächsten vier Vergabeverfahren Berücksichtigung finden.

Für das Sommersemester 2020 und das Wintersemester 2020/21 soll es in dieser Quote maximal 100 Punkte zu erreichen geben. Dabei sollen 45 Punkte über Wartesemester und 55 Punkte über andere Qualifikationskriterien vergeben werden. Da pro Wartesemester nur 3 Punkte vergeben werden, ergibt sich, dass höchstens 15 Wartesemester in die Bewertung eingehen. Damit wird eine Kappungsgrenze bei 15 Wartesemestern wirksam. Weitere Wartesemester werden nicht mehr berücksichtigt. Nach welchen Kriterien die anderen zu erreichenden 55 Punkte vergeben werden, ist uns noch nicht bekannt. Die Abiturnote wird jedoch sicher nicht dazu gehören. Hier werden sicher medizinische Berufserfahrung oder Tätigkeiten in medizinischen Bereichen sowie möglicherweise das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests eine Rolle spielen.

Ab dem Sommersemester 2021 und für das Wintersemester 2021/22 wird es von den in dieser Quote zu vergebenden 100 Punkten nur noch 30 für die Wartezeit geben. Nun sollen nur noch 2 Punkte pro Wartesemester Berücksichtigung finden. Auch hier gibt es dann eine Kappungsgrenze bei 15 Wartsemestern. Ab dem Sommersemester 2022 wird die Punktvergabe für Wartesemester dann wohl ganz entfallen und alle 100 Punkte werden ausschließlich nach den festgelegten Eignungsgesichtspunkten vergeben.

Bei wie vielen Punkten die Zulassungsgrenze dann liegen wird, hängt zunächst entscheidend davon ab, welche Anzahl von Studienplätzen in dieser Quote zur Vergabe zur Verfügung steht. Zu dieser Frage besteht innerhalb der Kultusministerkonferenz noch keine Einigkeit. Ursprünglich sollte es bei der "alten" Qotenaufteilung 20/20/60 bleiben. Nun soll die Abiturbestenquote auf 30 % der Studienplätze ausgeweitet werden, womit für die Erfahrungsquote nur noch 10 % der Studienplätze übrig blieben. Sollte dieses Modell umgesetzt werden, was jedoch noch umstritten ist, wird es zumindest für die Altwarter, die keine Berufserfahrung oder andere Qualifikationskriterien ins Bewerbungsverfahren einbringen können, eng. Diese können dann in den ersten beiden Verfahrensdurchläufen mit maximal 45 und in den beiden nachfolgenden mit höchstens 30 Punkten ins Rennen gehen. Bei nur 10 % der Studienplätze in dieser Quote werden diese Punktzahlen vermutlich kaum für eine Zulassung ausreichen. Altwartern in dieser Situation, die bereits jetzt mehr als 15 Wartesemester haben, kann  daher nur empfohlen werden, die Vergabeverfahren zum Sommersemester 2019 und Wintersemester 2019/20 zu nutzen und den Studienplatz zu sichern.

Wie viele der Studienplätze in der neuen Erfahrungsquote vergeben werden, muss sich am 6. Dezember 2018 bei der nächsten Zusammenkunft der Kultusminister zeigen, dann soll der neue Staatsvertrag zur Vergabe von Studienplätzen von der KMK verabschiedet werden.