Weitere Details zum neuen Auswahlverfahren

Nach unbestätigten Berichten hat die KMK-Arbeitsgruppe "Staatsvertrag Hochschulzulassung" folgende Änderungen des Vergabeverfahrens empfohlen:

Die Neuregelung soll nicht nur für die Vergabe im Studiengang Humanmedizin, sondern auch für die Studiengänge Zahn- und Tiermedizin sowie Pharmazie gelten.

In der Abiturbestenquote werden weiterhin sog. Länderlisten gebildet, auf denen man nur mit den Abiturienten des eigenen Bundeslandes verglichen wird. Dabei soll nach Abiturnote, Abiturpunktzahl und nachrangig per Los ausgewählt werden. Jeder Landesliste wird zur Vergabe eine Anzahl von Studienplätzen zugeordnet, die sich zu 33 % an der Zahl der Bewerber im Vergabeverfahren und zu 66 % am Bevölkerungsanteil der 18- bis 21-Jährigen orientiert (wie bisher). Abschließend soll aus den Länderlisten eine Bundesliste gebildet werden. Details dazu werden im Staatsvertrag geregelt.

Im Auswahlverfahren der Hochschulen sollen neben der Abiturnote (unter Berücksichtung der in der Abiturbestenquote nach Länderlisten erfolgten Gewichtung) zwei der folgenden Kriterien berücksichtigt werden:

Abiturnote nach Fächer-Schwerpunkten gewichtet, ein standardisierter Studierfähigkeitstest, eine Beruftätigkeit oder abgeschlossene Ausbildung in einem studiengangrelevanten Beruf, Vorkenntnisse als Rettungsanitäter oder aus dem FSJ, Auszeichnungen bei Wettbewerben und standardisierte Auswahlgespräche. Ob alle diese Kriterien in der Übergangsphase schon Berücksichtigung finden können ist ungewiss.

Die bisherige Wartezeitquote, die es ab dem Sommersemester 2020 nicht mehr geben wird, soll durch eine Talentquote ersetzt werden. In dieser soll die Abiturnote keine Berücksichtigung finden, es kommen nur andere Qualifikationskriterien in Betracht. Dies können die auch im AdH geltenden notenunabhängigen Kriterien sein. Die Länder können der Kriterienliste noch eigene hinzufügen und auch jeweils selbst bestimmen, welche Kriterien an ihren Hochschulen zu Tragen kommen sollen. Ob in dieser Quote dann wie bisher in der Wartezeitquote eine Bewerbung an allen Hochschulen möglich ist oder ein Beschränkung auf eine gewisse Anzahl von Hochschulen erfolgt, ist bisher unklar.

Da mit dieser Quote eine abiturnotenunabhängige Zulassung möglich wird, ist für die sog. "Altwarter" nach einem für die KMK-Arbeitsgruppe erstellten Rechtsgutachten keine Übergangsregelung aus Vertrauenschutzgesichtspunkten notwendig.

Sollte eine solche Vertrauensschutzregelung jedoch gewollt sein, wird eine "schleichende" Einführung der neuen Talentquote empfohlen. Die bisherige Wartezeitquote soll danach ab dem Sommersemester 2020 durch eine "Erfahrungs- und Eignungsquote" (Auswahlkriterien: Dauer der Wartezeit kombiniert mit weiteren Eignungskriterien) für 15 % der Studienplätze und die "Talentquote" 5 % der Studienplätze ersetzt werden. Zum Sommersemester 2021 sollen dann noch 10 % der Studienplätze über die "Erfahrungs- und Eignungsquote" sowie 10 % über die "Talentquote" vergeben werden. Zum Sommersemester 2022 soll die "Erfahrungs- und Eignungsquote" vollständig durch die "Talentquote" ersetzt werden.

Welcher dieser Varianten letztentlich im Staatsvertrag festgeschrieben wird bleibt der Entscheidung der KMK vorbehalten. Spannend wird auch, ob die Umsetzung der Neuregelung im Bewerbungsportal fristgerecht erfolgen kann.