Kosten
Kosten einer Studienplatzklage
Bei der Studienplatzklage entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich grundsätzlich nach den von den jeweiligen Verwaltungsgerichten festgesetzten Streitwerten. Da die Verwaltungsgerichte die Streitwerte unterschiedlich festsetzen, entstehen je Studienplatzklageverfahren Kosten in unterschiedlicher Höhe.
Kosten unserer vorgerichtlichen Tätigkeit
Für die vorgerichtliche Vorbereitung Ihrer Studienplatzklage (fristwahrende außerkapazäre Hochschulanträge, Hochschulranking in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie zu den Erfolgsaussichten sowie Besprechung) berechnen wir einmalig pauschal
- zum Sommersemester 300 EUR (1. Fachsemester Human- oder Zahnmedizin) bzw. 500 EUR (Human- und Zahnmedizin, höhere Fachsemester)
- zum Wintersemester 500 EUR (Human- oder Zahnmedizin oder Psychologie)
- bei Einzelverfahren (Bachelor/Master) 300 EUR für bis zu 3 außerkapazitäre Anträge
Kosten unserer gerichtlichen Tätigkeit
Die Vergütung der Rechtsanwälte ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Wir vereinbaren Pauschalhonorare. Bitte lesen Sie zu den Kosten einer Studienplatzklage in Ihrem Wunschstudiengang unseren Leitfaden zur Studienplatzklage in medizinische Studiengänge bzw. unseren Leitfaden für Bachelor-/Masterstudiengänge.
Gerichtskosten und Kosten der Hochschul-Anwälte
Für die Tätigkeit der Gerichte fallen in jedem Verfahren Gerichtskosten an. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert, der vom Gericht festgesetzt wird. Soweit sich eine Hochschule im gerichtlichen Verfahren von einem Rechtsanwalt vertreten lässt, entstehen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Auch hierzu finden Sie nähere Informationen sowie alle Beträge in unserem Leitfaden zur Studienplatzklage in medizinische Studiengänge bzw. unserem Leitfaden für Bachelor-/Masterstudiengänge.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten einer Studienplatzklage setzen sich zusammen aus unserer Vergütung, den Gerichtskosten und den gegnerischen Rechtsanwaltskosten, sofern sich die verklagte Hochschule anwaltlich vertreten lässt, sowie manchmal auch Auslagen und Kosten des Verwaltungsverfahrens der Hochschule. Auf Wunsch nennen wir Ihnen vorab die nach unserer Erfahrung zu erwartenden Kosten für die von Ihnen ausgewählte Hochschule. In den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie erhalten Sie eine Kostenübersicht in unseren Empfehlungsschreiben. Durchschnittlich können Sie etwa bei Studienplatzklagen in der Humanmedizin mit Gesamtkosten von rund 1.650 EUR pro Hochschule rechnen.
Bitte lesen Sie zu den Kosten einer Studienplatzklage in Ihrem Wunschstudiengang unseren Leitfaden zur Studienplatzklage in medizinische Studiengänge bzw. unseren Leitfaden für Bachelor-/Masterstudiengänge. Wir gehen dort auf die Kosten der am Verfahren Beteiligten detailliert ein. Damit möchten wir sichergehen, dass Sie sich gut informiert und überlegt für eine Studienplatzklage entscheiden.
Kontakt
Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage interessieren und wenn Sie wissen wollen, was eine Studienplatzklage kostet, lesen Sie bitte unseren aktuellen Leitfaden zur Studienplatzklage in medizinische Studiengänge bzw. unseren Leitfaden für Bachelor-/Masterstudiengänge. Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen.