Quereinstieg Medizin-Vorklinik (2.-4. Fachsemester) / Studienplatzklage

Der Quereinstieg in die Medizin (Vorklinik) ist in der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Demnach können Zeiten eines verwandten Studiums im In- und Ausland oder eines im Ausland betriebenen Medizinstudiums auf ein beabsichtigtes Medizinstudium in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet werden. Die im Rahmen dieses Studiums abgelegten Prüfungen werden anerkannt, soweit Gleichwertigkeit gegeben ist.

Wer aufgrund seiner regulären Bewerbung keinen vorklinischen Studienplatz erhält, kann sich in die Vorklinik einklagen.

Anrechnungsbescheid für das Medizinstudium

Voraussetzung für die Immatrikulation in das 2. - 4. Semester der Humanmedizin ist ein Anrechnungsbescheid. Die Anrechnung von Studienleistungen für das Medizinstudium ist grundsätzlich bei der zuständigen Behörde desjenigen Bundeslandes zu beantragen, in dem der Studienplatzbewerber geboren wurde. Eine Ausnahme gilt für Bewerber, die in Brandenburg, Bremen oder im Ausland geboren wurden. Für diese ist das Landesprüfungsamt Nordrhein-Westfalen zuständig. Informationen zu den Prüfungsämtern erhalten Sie auf der Internetseite des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) www.impp.de.

Unser Video-Tutorial

 

Wichtiger Hinweis: Der Anrechnungsbescheid muss noch nicht bis zum Bewerbungsschluss im regulären Vergabeverfahren bzw. bis zur Einleitung der Studienplatzklageverfahren vorliegen, sondern kann später nachgereicht werden.

Sie studieren in einem medizin-nahen Studiengang und möchten auf einen Studienplatz Humanmedizin wechseln?

Als Quereinsteiger aus einem medizin-nahen Studium (z.B. Biochemie, Biologie, Pharmazie) besorgen Sie sich zunächst bei ihrer bisherigen Hochschule eine Äquivalenzbescheinigung besorgen. Aus dieser ist die Vergleichbarkeit Ihrer bisherigen Studienleistungen mit Teilleistungen im Studiengang Humanmedizin ablesbar. Auf der Grundlage der Äquivalenzbescheinigung erstellt das für Sie zuständige Prüfungsamt den Anrechnungsbescheid (siehe oben). Dieser sagt aus, wie viele Semester eines Medizinstudiums als absolviert gelten. Für einen Quereinstieg kommt in der Regel ein Studienplatzklageverfahren in das 2. oder 3. Semester der Medizin in Betracht.

Wie viele Scheine sind für die Anrechnung eines Fachsemesters Humanmedizin erforderlich?

Bei einem Nachweis von 2 "großen" und 2 "kleinen" Scheinen ist in der Regel die für einen Quereinstieg ausreichende Anrechnung eines Semesters der Humanmedizin möglich, alternativ bei einem Nachweis von 3 "großen Scheinen".

"Große Scheine": Praktikum der Physik für Mediziner / Praktikum der Chemie für Mediziner / Praktikum der Biologie für Mediziner / Praktikum der Physiologie / Praktikum der Biochemie/Molekularbiologie / Kursus der makroskopischen Anatomie / Kursus der mikroskopischen Anatomie / Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

"Kleine Scheine": Seminar Physiologie / Seminar Biochemie/Molekularbiologie / Seminar Anatomie / Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie jeweils mit klinischen Bezügen / Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin (mit Patientenvorstellung) / Praktikum der Berufsfelderkundung / Praktikum der Medizinischen Terminologie / Seminare als integrierte Veranstaltungen, in die geeignete klinische Fächer einbezogen werden, von 98 Stunden / Seminare mit klinischem Bezug im Umfang von mindestens 56 Stunden.

Sie studieren Medizin im Ausland und möchten auf einen Studienplatz in Deutschland wechseln?

Überlegen Sie sorgfältig, ob Sie das Studium im Ausland bis zum jeweiligen Physikum fortsetzen möchten, oder ob Sie nicht bereits im vorklinischen Studienabschnitt einen Wechsel nach Deutschland anstreben. Wir raten zu einem frühzeitigen Wechsel. Falls Sie zunächst das Physikum im Ausland absolvieren, kann es zu Wartezeiten kommen. Eine Fortsetzung des Studiums im Inland auf einem klinischen Studienplatz ist aufgrund der hohen Bewerberzahl nicht mehr problemlos möglich. Ziehen Sie deshalb ein Studienplatzklageverfahren schon in die Vorklinik in Betracht und lassen Sie sich rechtzeitig durch uns beraten.

Auf unserer Sonderseite Medizinstudium - Wechsel aus dem Ausland nach Deutschland erhalten Sie nähere Informationen.

Optimieren Sie Ihre Studienplatzklage Medizin-Vorklinik / 2.-4. Fachsemester

  • Anrechnungsbescheid: Verschaffen Sie sich Klarheit über Ihre anrechenbaren Leistungen bei dem für Sie zuständigen Prüfungsamt (www.impp.de) und beantragen Sie zügig einen Anrechnungsbescheid.
  • Frühe Fristen: Beauftragen Sie uns möglichst früh mit der Versendung der außerkapazitären Hochschulanträge an Hochschulen mit frühen Fristen, auch wenn Ihnen der Anrechnungsbescheid noch nicht vorliegt. Wichtig sind der 15. Juli für das Wintersemester und der 15. Januar für das Sommersemester. Ihr Vorteil: Durch eine gestufte Mandatsbearbeitung ermöglichen wir Ihnen eine optimale Klage, auch wenn Sie sich erst später entscheiden möchten, ob, gegen wie viele und gegen welche Universitäten Sie klagen möchten.
  • Optimal klagen + Kosten begrenzen: Orientieren Sie sich bei der Auswahl der zu verklagenden Universitäten an unserem aktuellen Empfehlungsschreiben. Beschränken Sie sich möglichst nicht auf nur eine Universität und wählen Sie die Universitäten für Ihre Studienplatzklage aus, die erfolgversprechend sind. Verklagen Sie nicht wahllos jede Universität, denn an einigen bestehen vorhersehbar keine Erfolgschancen. In der Medizin-Vorklinik sind Studienplatzklageverfahren in gerade Semester gegen mehr als 10 Universitäten und in ungerade Semester gegen mehr als 5 Universitäten nicht sinnvoll. Setzen Sie zusätzliches Geld besser für eine Studienplatzklagekombination aus Winter- und Sommersemester ein.

Kontakt

Wenn Sie sich für ein Studienplatzklageverfahren in die Vorklinik (2. - 4. Fachsemester) interessieren, rufen Sie uns gern für ein kostenfreies Erstgespräch unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns zum Thema Vorklinik einklagen selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus: