Leitfaden: Die Studienplatzklage
in medizinische Studiengänge
Wintersemester 2024/25 + Sommersemester 2025
2. Dauer der Studienplatzklage
Die Dauer der Eilverfahren ist von Gericht zu Gericht sehr unterschiedlich. Einige Gerichte entscheiden kurz nach Semesterbeginn, so dass die Bewerber das Studium mit nur geringer Verzögerung aufnehmen können. Andere Verwaltungsgerichte lassen sich mehr Zeit. Dann kann das Studium nur während des bereits laufenden Semesters oder zum nächsten, in Einzelfällen erst zum übernächsten Semester begonnen werden.
Wir verklagen auch Hochschulen, an denen nach unserer Auffassung Studienplätze vorhanden sind, wenn das zuständige Gericht erfahrungsgemäß eher spät entscheidet. In diesen Verfahren verringern sich im Laufe der Zeit die Antragstellerzahlen wegen anderweitiger Zulassungen. Für die Verbliebenen verbessern sich hingegen die Zulassungschancen.
Gegen die Entscheidung des jeweiligen Verwaltungsgerichts im Eilverfahren steht der Universität und auch uns das Rechtsmittel der Beschwerde zu. Wir werden Beschwerde einlegen, wenn wir der Auffassung sind, dass die Entscheidung des Verwaltungsgerichts falsch ist und wir die Vergabe von weiteren Studienplätzen in diesem weiteren Verfahren für möglich halten. Für den Fall der Beschwerdeeinlegung durch die Universität vertreten wir Sie selbstverständlich in dem dann vor dem Oberverwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes stattfindenden Verfahren. Nicht selten werden über die erste Instanz hinaus weitere Studienplätze in der zweiten Instanz vergeben. Ihr Vorteil: In den durch die Antragsteller eingeleiteten Beschwerdeverfahren sind die wenigen versierten Anwälte im Hochschulzulassungsrecht mit im Vergleich zur 1. Instanz deutlich weniger Antragstellern unter sich.
Bringen Sie bitte Geduld mit!