Leitfaden: Die Studienplatzklage in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (Bachelor und Master)
Wintersemester 2024/25 + Sommersemester 2025
4. Hochschulstart-Bewerbung bzw. Hochschulbewerbung
Eine Bewerbung innerhalb der festgesetzten Kapazität ist an den meisten Verwaltungsgerichten keine Voraussetzung für den Erfolg einer Studienplatzklage.
Folgende Ausnahmen sind zu beachten:
Eine Hochschuldirektbewerbung (innerhalb der festgesetzten Kapazität) bzw. eine Bewerbung im Hochschulstart-Serviceverfahren über www.hochschulstart.de ist grundsätzlich erforderlich an den Hochschulen in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und teilweise in Niedersachsen.
Unabhängig davon raten wir jedem, sich vorsorglich an den jeweiligen Hochschulen direkt auf einen Studienplatz zu bewerben. Auch dann, wenn nur geringe oder keine Erfolgsaussichten bestehen.
Beim Studiengang Psychologie Bachelor ist aufgrund der Teilnahme aller Universitäten am Service-Verfahren von Hochschulstart bei diesen eine Begrenzung auf lediglich 12 Bewerbungen eingetreten.