Leitfaden: Die Studienplatzklage in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (Bachelor und Master)

Wintersemester 2023/24 + Sommersemester 2024



5. Anderweitige Zulassungen oder Zulassungsmöglichkeiten

Für eine erfolgreiche Studienplatzklage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren wird von den meisten Verwaltungsgerichten vorausgesetzt, dass der Antragsteller noch keine anderweitige Zulassung im gleichen Studiengang an einer anderen Hochschule besitzt.

Einige wenige Verwaltungsgerichte prüfen darüber hinaus, ob das vom Antragsteller gewünschte Studienfach an einer anderen deutschen Hochschule zulassungsfrei, also ohne Zulassungsbeschränkung, angeboten wird. In diesem Fall, so die Rechtsauffassung dieser Gerichte, könne der Antragsteller aufgrund dieser anderweitigen Studienmöglichkeit seinen außerkapazitären Zulassungsanspruch nicht im gerichtlichen Eilverfahren verfolgen.

Es ist daher unerlässlich, dass Sie uns über alle Zulassungen und Immatrikulationen informieren. Wir beraten Sie dahingehend, ob die Voraussetzungen für erfolgversprechende Studienplatzklageverfahren in Ihrem speziellen Fall erfüllt sind.