Leitfaden: Die Studienplatzklage in Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (Bachelor und Master)
Wintersemester 2024/25 + Sommersemester 2025
9. Mandatserteilung
Setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch unter 0341/ 306 70 70 in Verbindung oder füllen Sie gleich online den Fragebogen für Interessenten einer Studienplatzklage aus.
Nach Erhalt Ihrer Nachricht werden wir Ihnen entsprechende Vereinbarungen zur Unterschrift übermitteln. In diesen ist geregelt, womit Sie uns beauftragen und welche Vergütung wir dafür erhalten. Außerdem benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht mit Eidesstattlicher Erklärung, die wir für Sie vorbereiten und die Sie sich bitte vollständig und gründlich vor Unterzeichnung durchlesen, da die falsche Eidesstattliche Versicherung als Straftat verfolgt wird.
Gemeinsam mit Ihnen entscheiden wir, an welchen Hochschulen Studienplatzklageverfahren für Sie durchgeführt werden sollen. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, werden wir Sie unverzüglich telefonisch davon in Kenntnis setzen und Ihnen die für die Immatrikulation gesetzte Frist mitteilen. Noch bei Gericht anhängige Verfahren werden wir zur Kostenminimierung beenden, sofern der erhaltene Studienplatz sicher ist. Wir hoffen, mit diesen Informationen Ihre Fragen beantwortet zu haben. Sollten Sie weiteren Informationsbedarf haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gern zur Verfügung.