Leitfaden: Die Studienplatzklage
in medizinische Studiengänge
Wintersemester 2024/25 + Sommersemester 2025
4. Hochschulstart-Bewerbung bzw. Hochschulbewerbung
Eine Bewerbung innerhalb der Kapazität, also eine Hochschulstart-Bewerbung über www.hochschulstart.de bzw. in höheren Fachsemestern eine direkte Hochschulbewerbung, wird in den folgenden Bundesländern bzw. von den folgenden Verwaltungsgerichten verlangt:
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin
(1. Fachsemester):
In Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen hängt nach derzeitiger Rechtsprechung der Erfolg der jeweiligen Studienplatzklageverfahren von der Ausgestaltung der Hochschulstart-Bewerbung ab.
Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin
(höhere Fachsemester):
Eine direkte Hochschuldirektbewerbung (innerhalb der Kapazität) ist grundsätzlich erforderlich an den Hochschulen in Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Unabhängig davon raten wir jedem, sich vorsorglich bundesweit bei der Stiftung für Hochschulzulassung (bei höheren Fachsemestern an den jeweiligen Hochschulen direkt) auf einen Studienplatz zu bewerben. Auch dann, wenn nur geringe oder keine Erfolgsaussichten bestehen. Bei Hochschulstart-Studiengängen nehmen Sie bitte eine vollständige Hochschulstart-Bewerbung in allen 3 Auswahlquoten vor, d.h. Sie geben jeweils die maximal mögliche Zahl an Universitäten an.