Hochschulstart - Fristen und Formalien
In den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie werden die Studienplätze im 1. Fachsemester im zentralen Vergabeverfahren (ZV) über hochschulstart.de (integriert im Dialogorientierten Serviceverfahren DoSV) vergeben. In den medizinischen Studiengängen und Pharmazie ist eine Bewerbung an allen anbietenden Hochschulen möglich. Die Bewerbung an 39 Fakultäten in Humanmedizin gilt als eine Bewerbung. Daneben können noch weitere 11 Studienwünsche benannt werden, wobei auch eine Bewerbung für z. B. Zahnmedizin an allen Studienorten berücksichtigt wird.
In den Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (z. B. Lehramt, Masterstudiengänge) bewerben Sie sich entweder direkt bei der jeweiligen Hochschule oder auf hochschulstart.de, wenn die Hochschule das Dialogorientierte Serviceverfahren (z.B. Psychologie, Betriebswirtschaftslehre etc.) nutzt. Dann registrieren Sie sich bei hochschulstart.de im Bewerbungsportal und folgen dann den Hinweisen dort. Nimmt die Hochschule mit einem Studiengang nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teil, finden Sie die Bewerbungshinweise auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule.
Details zum Hochschulstart:
- Hochschulstart in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie
- Hochschulstart in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
Hochschulstart in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie
1. Antragstellung online bei Hochschulstart.de
Unter www.hochschulstart.de füllen Sie online einen Zulassungsantrag aus. Sie müssen Ihre Daten fristgerecht an Hochschulstart übermitteln. Die Frist dafür endet zum Sommersemester am 15. Januar und zum Wintersemester am 31. Mai für Altabiturienten bzw. am 15. Juli für Neuabiturienten. Als Altabiturienten gelten diejenigen Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des Jahres der Bewerbung erworben haben. Alle anderen sind Neuabiturienten. Die Fristen sind Ausschlussfristen. Sie laufen an den genannten Tagen um 24:00 Uhr ab. Fällt der Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist nicht bis zum Ablauf des nächsten Werktages. Der Datensatz muss tatsächlich spätestens zu diesem Termin bei Hochschulstart eingegangen sein. Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Datenspeicherung bei Hochschulstart an. Eine Änderung des Studiengangs und der ausgewählten Studienorte ist bis zum jeweiligen Fristende möglich.
2. Unterlagen einreichen
Im Anschluss an die elektronische Datenübermittlung übersenden Sie das ausgedruckte und unterzeichnete Antragsformular mit den angeforderten Unterlagen per Post an Hochschulstart. Die Frist für die Übersendung der Unterlagen endet zum Sommersemester am 20. Januar und zum Wintersemester am 15. Juni für Altabiturienten bzw. am 20. Juli für Neuabiturienten. Bis zu diesem Termin müssen die Unterlagen bei Hochschulstart eingegangen sein. Auch hierbei handelt es sich um Ausschlussfristen. Das Fristende, sollte es auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, verschiebt sich nicht auf den nächsten Werktag. Achten Sie auf die eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag. Die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) sowie grundsätzlich aller weiteren Belege sind in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen. Amtliche Bescheinigungen werden nur mit Unterschrift bzw. dem Dienstsiegelabdruck anerkannt. Sie sollten alle nachgereichten Belege mit Ihrer Bewerbernummer kennzeichnen. Um einen Nachweis über den Eingang Ihrer Unterlagen bei Hochschulstart zu erhalten, legen Sie diesen eine ausreichend frankierte und mit Ihrer eigenen Anschrift versehene Postkarte bei. Diese wird bei Hochschulstart mit einer Eingangsbestätigung versehen und an Sie zurückgeschickt.
Hochschulstart in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen
Viele Hochschulen nutzen das Dialogorientierte Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung, um ihre Studienplätze in Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung zu besetzen. Welche Hochschulen und welche Studiengänge dies sind, erfahren Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen und auf hochschulstart.de. Wenn Ihre Studienwünsche im Serviceverfahren vergeben werden, erfolgt die Bewerbung in folgenden Schritten:
1. Registrierung bei hochschulstart.de
Zuerst registrieren Sie sich auf dem Bewerbungsportal für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung auf hochschulstart.de und legen ein Benutzerkonto an. Die Bewerber-Identifikationsnummer (Bewerber-ID) und Bewerber-Authentifizierungsnummer (BAN), die Sie nach Aktivierung Ihres Benutzerkontos erhalten, benötigen Sie bei den folgenden Bewerbungen.
2. Bewerbungen
Innerhalb des Bewerbungszeitraumes für ein Sommersemester bis 15. Januar und für ein Wintersemester bis 15.Juli können Sie sich nun für verschiedene Studienangebote bewerben und insgesamt bis zu 12 Bewerbungen abgeben. Eine Nachsendefrist für Unterlagen, die per Post übermittelt werden müssen, ist nicht vorgesehen. Sie müssen spätestens am Tag des Fristendes, um 24.00 Uhr bei Hochschulstart eingehen, auch wenn es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag handelt. Das Ende der Bewerbungsfrist verschiebt in diesem Fall nicht auf den nächsten Werktag.
Wenn erforderlich, registrieren und bewerben Sie sich zusätzlich auf dem Bewerbungsportal der Hochschule. Dabei wird Ihre Bewerber-ID und BAN abgefragt. Bitte recherchieren und prüfen Sie genau, ob Ihre ausgewählten Hochschulen eine zusätzliche Bewerbung auf dem eigenen Bewerbungsportal verlangen und ob Unterlagen an die Hochschule oder an Hochschulstart übersandt oder hochgeladen werden müssen.
Termine für das Wintersemester 2024/25 laut Hochschulstart.de:
29.04.2024 | Start der Bewerbungsphase Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ab wann eine Bewerbung für ihr Studienangebot möglich ist. Erst ab diesem Zeitpunkt ist das Studienangebot im Bewerbungsportal sichtbar und eine Bewerbung möglich. | |
29.04.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Start der Bewerbungsphase für die vier ZV-Studiengänge | |
31.05.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Alt-Abiturient*innen ENDE der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob bzgl. der Bewerbungsfristen zwischen Alt– und Neu-Abiturient*innen (s.o.) unterschieden wird. | |
15.06.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Tier-, Zahnmedizin und Pharmazie) Alt-Abiturient*innen Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) Nachweise für Bewerbungskriterien, die erst nach dem 15.06.2024 erworben werden, können noch bis zum 20.07.20234nachgereicht werden. Voraussetzung ist, dass Sie sich bis zum 15.06.2024 mit dem unterschriebenen Zulassungsantrag und einer gültigen HZB bei Hochschulstart postalisch beworben haben. Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen entscheiden die Hochschulen selbst, ob und bis wann eine Nachreichfrist vorgesehen ist. | |
15.07.2024 | Ende der Bewerbungsphase (Ausschlussfrist*) | |
16.07.2024 | Start der Koordinierungsphase Es können bereits Angebote erfolgen, die bis zum Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln erhalten bleiben. (Dies hängt von der Freigabe der Ranglisten ab, die je nach Hochschule erfolgt) | |
tba | Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für örtlich zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studienangebote (immer montags und donnerstags) | |
20.07.2024 | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Neu-Abiturient*innen Fristende: Nachreichen von Unterlagen (Ausschlussfrist*) | |
23.07.2024 | Beginn der Anwendung der Koordinierungsregeln | |
tba | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe den Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
tba | Start der Bereitstellung von Zulassungsbescheiden für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (immer montags und donnerstags) | |
tba | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Im Laufe des Nachmittags: Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
tba | Zentrales Verfahren (Human-, Zahnmedizin und Pharmazie) Bereitstellung der ersten Zulassungsangebote für | |
22.08.2024 | Beginn der Portalsperre (ab 0:00 Uhr) | |
24.08.2024 | Abschluss der Portalsperre (um 24:00 Uhr) | |
24.08.2024 | Ende der Koordinierungsphase | |
25.08.2024 | Beginn der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
tba | Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge & ZV | |
27.08.2024 | Ende der Anmeldephase Koordiniertes Nachrücken | |
28.08.2024 | Start des Koordinierten Nachrückens | |
30.09.2024 | Ende des Koordinierten Nachrückens |
* Was ist eine Ausschlussfrist?
Mit einer Ausschlussfrist wird gekennzeichnet, bis wann gewisse Verfahrenshandlungen von Ihnen vorgenommen sein müssen, damit diese im Vergabeverfahren berücksichtigt werden können. So kann nach Ablauf einer Ausschlussfrist z.B. ein Antrag nicht mehr am Vergabeverfahren beteiligt oder es können nachgereichte Unterlagen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Verlängerung einer Ausschlussfrist ist nicht möglich. Nach Ablauf einer Ausschlussfrist ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Verfahrensstand nicht möglich – es kann also nicht auf den Verfahrenstand zurückgesetzt werden als die Frist noch nicht verstrichen war – dies gilt selbst dann, wenn die Fristversäumnis unverschuldet ist.
Die einschlägigen Ausschlussfristen sind in den Vergabeverordnungen der einzelnen Länder festgelegt.
** für den Studiengang Humanmedizin
Weitergehende Informationen der Bundesländer zur Landarztquote und Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) finden Sie hier.