Zweitstudium

Die Studienplatzvergabe an Zweitstudienbewerber über die Stiftung für Hochschulzulassung auf www.hochschulstart.de verläuft wie folgt: Für die Zweitstudienbewerber stehen 3 % der Studienplätze zur Verfügung. Innerhalb dieser Vorabquote findet eine Auswahl der Bewerber nach dem Ergebnis des Erststudiums und nach den Gründen für das Zweitstudium statt. Den einzelnen Kriterien sind Punktzahlen zugeordnet:

Für die Abschlussprüfung des Erststudiums gibt es folgende Punkte:

  • Noten "ausgezeichnet" und "sehr gut"  -  4 Punkte
  • Noten "gut" und "vollbefriedigend"  -  3 Punkte
  • Note "befriedigend"  -  2 Punkte
  • Note "ausreichend"  -  1 Punkt
  • Note nicht nachgewiesen  -  1 Punkt

Für den Bedeutungsgrad des Grundes gibt es folgende Punkte:

  • Zwingende berufliche Gründe  -  9 Punkte (angestrebter Beruf erfordert zwei abgeschlossene Studiengänge)
  • Wissenschaftliche Gründe  -  7, 9 oder 11 Punkte (im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung wird auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation angestrebt)
  • Besondere berufliche Gründe  -  7 Punkte (das Zweitstudium ergänzt das Erststudium sinnvoll und verbessert die berufliche Situation erheblich, wobei die angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studiengangsspezifischer Tätigkeitsfelder anzusehen ist, die nicht bereits von Absolventen einer der beiden Studiengänge wahrgenommen werden kann, und der Bewerber diese Tätigkeit nachweisbar anstrebt)
  • Sonstige berufliche Gründe  -  4 Punkte (das Zweitstudium ist aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten)
  • Sonstige Gründe  -  1 Punkt

Zusätzlich kann ein Punktezuschlag (bis 2 P.) nach einer Familienphase gewährt werden.

Die Punkte werden zu einer Messzahl addiert, nach der die Rangliste der Bewerber erstellt wird.

Beratung

Wir kennen die Fallstricke einer Zweitstudienbewerbung und analysieren für Sie vorab die Erfolgsaussichten. Darüber hinaus sind wir Ihnen bei der Formulierung der geforderten Begründung und bei der Zusammenstellung der Unterlagen und Nachweise behilflich. Gegebenenfalls prüfen wir die Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahrens und legen Rechtsmittel gegen ablehnende Entscheidungen ein.

Kontakt

Wenn Sie sich für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zum Thema Zweitstudium interessieren, rufen Sie uns unverbindlich unter 0341/3067070 an. Sie können uns selbstverständlich aber auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen.