Eckpunkte für das neue Hochschulstart-Vergabeverfahren stehen fest

Die Länder einigen sich auf das ab SoSe 2020 anzuwendende Auswahlverfahren.

Es bleibt zunächst bei drei Vergabe- Quoten:

  • 20 % der Studienplätze werden an die Abiturbesten vergeben, hier fallen nur die Ortspräferenzen weg, eine Bewerbung an allen Hochschulen muss wieder möglich werden;
  • das Auswahlverfahren der Hochschulen (60 % der Studienplätze) wird es weiterhin geben, allerdings ist mit einer Aussetzung des Verfahrens zu rechnen, da das Ausgleichsverfahren für die Anpassung der Abiturnoten noch völlig ungeregelt ist;
  • 20 % Wartezeitquote fällt weg und wird durch eine Talentquote ersetzt. Hier kann "Talent" möglicherweise durch Erfahrung im medizinischen Bereich oder ein gutes Abschließen in einem standardisierten Test nachgewiesen werden.

Wie die Bewerber, die bisher auf eine Zulassung über die Wartezeitquote gehofft haben, in Zukunft berücksichtigt werden ist bisher unklar. Die Entscheidungsträger warten auf das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, dass zu dieser Frage erstellt wird und wohl Anfang Juni vorgelegt werden soll. Allerdings ist auch für diesen Bewerberkreis eine Übergangsregelung denkbar, da eine Umsetzung des neuen Verfahrens in eine Online-Bewerbungsplattform bis September 2019 nicht gewährleistet ist.