Fristablauf für Studienplatzklagen Wintersemester 2021/22 in Hessen und Schleswig-Holstein

In Vorbereitung auf Studienplatzklagen gegen Hochschulen in Hessen oder Schleswig-Holstein zum Wintersemester 2021/22 müssen bis zum 1. September2021 Hochschulanträge außerhalb der festgesetzten Kapazität gestellt werden. Diese Frist gilt für

  • alle Hochschulen in Hessen,
  • die Europa-Universität Flensburg und
  • alle Fachhochschulen in Schleswig-Holstein.

Wer diese Frist verpasst, kann zum Wintersemester keine Studienplatzklagen gegen diese Hochschulen durchführen! Wir versenden diese außerkapazitären Anträge für Sie form- und fristgerecht.

Wenn Sie sich für eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2021/22 interessieren, rufen Sie uns gern unverbindlich an. Sie können uns zum Thema Studienplatz einklagen auch per E-Mail bzw. über unser Kontaktformular erreichen. Oder Sie füllen gleich unser Formular für Interessenten einer Studienplatzklage aus.